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VG Trier, 17.10.2012 - 5 K 627/12.TR |
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- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - A 10 S 70/06
Qualifikationsrichtlinie und Asylgrundrecht; Ahmadiyya unterliegen keiner …
Auszug aus VG Trier, 17.10.2012 - 5 K 627/12
Dies folgt insbesondere nicht aus dem den Art. 10 Abs. 1 lit. b QRL abschließenden Satzteil "...die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind." Das Gegenteil folgt schon aus der Weite des Begriffs "sich auf eine religiöse Überzeugung stützen", der - insoweit nahe liegend - verlangt, dass die jeweils zu beurteilende Betätigung auf einer religiösen Überzeugung beruhen muss bzw. auf diese zurückgeführt werden kann, ohne aber zwingenden Charakter derart haben zu müssen, dass der oder die Betreffende im Falle des Unterlassens Gewissensnot erleiden oder sündig werden würde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2007 - A 10 S 70/06 -).Die Beschränkung auf lediglich grundlegende Betätigungen bzw. Äußerungen hat ihren Grund darin, dass, wie ausgeführt, nicht jede Beeinträchtigung des Menschenrechts die Qualität einer flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgungshandlung erlangt, sondern nur eine solche schwerwiegender Art (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.11.2007 - A 10 S 70/06).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus VG Trier, 17.10.2012 - 5 K 627/12
Die Vorschrift geht damit ihrem eindeutigen Wortlaut nach über den Schutz hinaus, der nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG unter dem Aspekt der religiösen Verfolgungsgründe eingeräumt wurde (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 - BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 9 C 279.94 -). - BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94
Ablehnung eines Asylantrages
Auszug aus VG Trier, 17.10.2012 - 5 K 627/12
Die Vorschrift geht damit ihrem eindeutigen Wortlaut nach über den Schutz hinaus, der nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Art. 16a Abs. 1 GG unter dem Aspekt der religiösen Verfolgungsgründe eingeräumt wurde (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 - BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 9 C 279.94 -). - VG Koblenz, 15.10.2007 - 4 K 775/07
Asylrecht: religiöse Verfolgung als Abschiebehindernis (hier Ahmadi aus …
Auszug aus VG Trier, 17.10.2012 - 5 K 627/12
Soweit dies das VG Koblenz in seinem Urteil vom 15. Oktober 2007 (Az.: 4 K 775/07. KO) unter Bezugnahme auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 18. Mai 2007, dort Seite 23, dies so angenommen hat, kann dem nicht gefolgt werden.